Markterkundungsverfahren entsprechend der Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland"
in Kombination mit der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

1.) Bestandsaufnahme

Die Bundesrepublik Deutschland strebt mit dem Gigabit-Förderprogramm einen schrittweisen, flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen in „grauen und weißen NGA Flecken“ mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse an.

Am 26.04.2021 wurde dazu die Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht.
Es wurde die Möglichkeit eines kombinierten Markterkundungsverfahrens geschaffen, das sowohl für einen Ausbau im Gigabit-Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland, als auch im bayerischen Gigabit-Förderprogramm genutzt werden kann.

Nähere Informationen zum kombinierten Markterkundungsverfahren sind im Hinweisdokument des bayerischen Breitbandzentrums ersichtlich.

Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung ist im Portal des Projektträgers des Bundesförderprogramms ersichtlich: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

 


2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Maierhöfen bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.

Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.

Downloads:

HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.

 


3.) Markterkundung - Ergebnis

Die Gemeinde Maierhöfen hat vom 10.03.2022 bis 20.04.2022 ein Markterkundungsverfahren entsprechend der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Maierhöfen führt ein EU-weites Auswahlverfahren entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV, mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für die Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern" (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR, Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 7) durch.

Das Auswahlverfahren wird in interkommunaler Zusammenarbeit mit den folgenden Kommunen durchgeführt:

  • Gemeinde Gestratz

  • Gemeinde Grünenbach

  • Gemeinde Maierhöfen

  • Gemeinde Röthenbach

  • Gemeinde Stiefenhofen

  • Gemeinde Oberreute

  • Markt Weiler-Simmerberg

  • Markt Heimenkirch

  • Gemeinde Hergatz

  • Gemeinde Opfenbach

  • Markt Oberstaufen

 

HINWEIS: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d7ab3-eu


 

5.) Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Maierhöfen in interkommunaler Zusammenarbeit definierten Erschließungsgebieten, im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

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